In der Ausschuss-Sitzung vom 23.01. 17 wurde die Aufstellung der 1. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 78 „Schloss Venauen“ beschlossen – in dem in der Anlage zur Sitzungsvorlage dargestellten, erweiterten Geltungsbereich – und es wurde festgelegt, dass das Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfolgen soll.
In der Katasterkarte zur Sitzungsvorlage sind allerdings die 4 Gebäude um den Teich herum noch nicht verzeichnet, die zur Beurteilung des Plans mglw. nicht unwesentlich sind.
Zur besseren Übersicht wird der Planbereich (hellblau markiert) hier in einer Karte dargestellt, in der alle bestehenden Gebäude eingezeichnet sind.